Behaviorquant Nutzungsbedingungen

BehaviorQuant Behavioral Finance Technologies GmbH (FN 485352 d)
Kolingasse 6/XI, 1090 Wien
(im Folgenden „Behaviorquant“)

Letze Änderung: 2. September 2024

Behaviorquant ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien. Behaviorquant hat mehrere Software-Module (im Folgenden kurz die „Software“) entwickelt. Die Software ermöglicht dem Benutzer (im Folgender der „Kunde“, Behaviorquant und der Kunde gemeinsam im Folgenden die „Parteien“) eine objektive behaviorale (=verhaltensorientierte) Analyse von Entscheidern im Finanz- und Investmentbereich. Diese generiert algorithmisch und auf Grundlage eines automatisierten Dialogs aus wissenschaftsbasierten Stimuli (z.B. Fragen, Aufgaben und Szenarios) Merkmalsprofile und Verhaltensvorhersagen der User sowie Empfehlungen zur Entscheidungsunterstützung und Verhaltensoptimierung.
Sämtliche verlinkten Dokumente sind integraler Bestandteil dieser Bedingungen.

1. Vertragsgegenstand
1.1 Behaviorquant ist Inhaber der Software und zur Einräumung der vereinbarungsgegenständlichen Lizenzrechte berechtigt. Eine Beschreibung der technischen Daten bzw. Eigenschaften und Nutzungsgebiete der Software findet sich im unterfertigten Service-Order-Formular bzw. erfolgt durch Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Modus. Die darin enthaltenen Angaben dienen als Beschreibung und sind nicht als zugesagte Eigenschaften zu verstehen. Behaviorquant steht es nach eigenem Ermessen frei, die Software zu ändern, zu ergänzen, Fehler zu beheben und Updates bzw. Upgrades vorzunehmen. Der Kunde gestattet Behaviorquant Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch die vereinbarungsgemäße Nutzung der Software nicht beeinträchtigt wird.

1.2 Die Software ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, alle damit verbundenen physischen und elektronischen Dokumentationen, das Erscheinungsbild der Software, die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken und Ausdrücke, Inhalt, Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen Behaviorquant zu und bleiben in ihrem alleinigen Eigentum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, weder von physischen noch von digitalen Produkten von Behaviorquant Angaben zu oder Hinweise auf geistige Eigentumsrechte und/oder die Rechte und das Eigentum von Behaviorquant (insbesondere – aber nicht ausschließlich – handelt es sich dabei um die Kennzeichen und den Firmenwortlaut von Behaviorquant) zu entfernen, zu verdecken, unleserlich zu machen oder zu ändern, egal ob solche Angaben oder Hinweise digital oder physisch an Produkten von Behaviorquant, Materialien oder Unterlagen von Behaviorquant aufgedruckt oder befestigt, darin enthalten oder in welcher Art und Weise bzw. in welcher Form auch immer damit verbunden sind.

1.3 Die Rechte des Kunden beschränken sich ausschließlich darauf, die Software und die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte im Rahmen der in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte zu nutzen. Behaviorquant räumt dem Kunden mit dieser Vereinbarung keinerlei darüber hinausgehenden Nutzungsrechte oder sonstige Rechte an ihrem geistigen Eigentum oder an ihren Geschäftsgeheimnissen ein. Jede unbefugte Verwendung und/oder unerlaubte Veränderung der Software und der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte von Behaviorquant ist ein wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen.

2. Umfang der Lizenz
2.1 Nutzung der Software
Behaviorquant räumt dem Kunden mit Erhalt der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Punkt 2.2 beschriebene Nutzungsrechte an der Software für die Dauer des Vertrages ein.

2.2 Behaviorquant räumt dem Kunden mit Erhalt der Zahlung des vereinbarten Entgelts eine beschränkte, persönliche, zeitlich befristete, räumlich beschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software nach Maßgabe dieses Vertrages ein.

2.3 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem beschriebenen Leistungsumfang gemäß unterfertigtem Service-Order-Formular bzw. nach Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Modus. Das jeweils gewählte Paket und damit einhergehend der jeweils vereinbarte Nutzungsumfang wird gemäß unterfertigtem Service-Order-Formular bzw. nach Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Mode separat gekennzeichnet.

2.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu verkaufen, abzutreten, zu vermieten, zu verpachten, zu verteilen, zu exportieren, zu importieren, als Zwischenhändler oder Lieferant von dieser aufzutreten oder Dritten sonstige Rechte an dieser einzuräumen.

2.5 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Etwaige Workshops bzw. Schulungen, die dem Kunden Kenntnisse zur fachgerechten Nutzung der Software vermitteln, werden separat vereinbart, dies gilt auch für Anwenderunterstützung (Support) während der Laufzeit des Vertrages.

2.6 Jede nicht ausdrücklich durch Behaviorquant genehmigte Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieser Vereinbarung und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Weitere Teile der Software, z.B. mitgelieferte Designs, Templates, Vorlagen dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls diesen Bestimmungen.

3. Verfügbarkeit
3.1 Mit Ausnahme von geplanten Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund notwendiger Updates und ähnlicher Veränderungen der Software auf Veranlassung von Behaviorquant oder in Fällen von höherer Gewalt, sichert Behaviorquant eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von 99,5% zu. Höhere Gewalt inkludiert, ist aber nicht eingeschränkt auf, Feuer, Flut, Unruhen, Streiks, Arbeitsdispute, Frachtembargos, Transportverzögerungen, Arbeitsknappheit, Ausfall oder Knappheit der Versorgung mit Treibstoffen, Materialien, Versorgungsmitteln, Ausstattung, Telekommunikation, Informationssystemen, Netzen oder Energie oder jeden anderen Grund, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt.

3.2 Updates und ähnliche Leitungsverbesserungen bzw. Fehlerbehebungen, die die Verfügbarkeit der Software für einen definierten Zeitraum einschränken, werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 (zwei) Werktagen mitgeteilt.

4. Datenverarbeitung
4.1 Die Software ermöglicht dem Kunden eine Analyse von Entscheidern im Finanz- und Investmentbereich. Der Kunde bleibt auch mit der Nutzung der Software datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne des Art 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Behaviorquant gewährleistet in diesem Zusammenhang nicht, dass der Kunde mit der Nutzung der Software sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen umgesetzt hat. Ansprüche gegen Behaviorquant aufgrund der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten des Kunden sind ausgeschlossen. Dem Kunden obliegt insbesondere die alleinige Verantwortung für die datenschutz- und arbeitsrechtskonforme Nutzung der im Rahmen der Evaluierung verarbeiteten Daten, Datenfiles und Ergebnisse durch den Kunden. Sollte Behaviorquant diesbezüglich von Usern des Kunden, dessen Mitarbeitern oder Kunden oder behördlich in Anspruch genommen werden, hält der Kunde Behaviorquant vollumfänglich schad- und klaglos.

4.2 Sofern Behaviorquant im Rahmen dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, ist Behaviorquant für den Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter gemäß Art 32 DSGVO tätig. Die Pflichten beider Parteien werden im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

4.3 Der Kunde räumt Behaviorquant, soweit dies für die Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich ist, das Recht ein, die von Behaviorquant für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen. Behaviorquant ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Behaviorquant ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4.4 Der Kunde benennt einen (oder gegebenenfalls mehrere gemäß unterfertigtem Service-Order-Formular bzw. nach Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Modus) Administrator(en). Ein Administrator erhält in der Folge die Berechtigung, User anzulegen und in weiterer Folge Einblicke in Ergebnisse der jeweiligen vom Administrator angelegten User.

4.5 Behaviorquant ist berechtigt, unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), alle im Rahmen der Evaluierungen verarbeiteten Daten (wobei „verarbeiten“ im Sinne von Art 4 Abs 2 DSGVO auszulegen ist) in anonymisierter Form (auch ohne Personenbezug) für künftige Produktentwicklungen und Produktweiterentwicklungen sowie für die Verbesserung ihrer Algorithmen und Machine-Learning-Prozesse weiterzuverarbeiten. Sämtliche Daten der User werden im Falle einer Weiterverarbeitung durch Behaviorquant von diesem soweit anonymisiert, dass diese weder dem Kunden, noch den Usern zugeordnet werden können. Durch die Anonymisierung der Daten sind die Userdaten von Behaviorquant nicht personalisierbar, sohin den einzelnen Personen nicht zuordenbar und daher nicht den Vorschriften der DSGVO unterworfen.

4.6 Vor der erstmaligen Verwendung der Software müssen die User der Übermittlung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen; dies erfolgt im Rahmen einer von Behaviorquant vor der erstmaligen Verwendung integrierten Zustimmungserklärung. Ohne diese Zustimmung kann die Software vom User nicht verwendet werden. Sämtliche Datenverarbeitung durch Behaviorquant im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt auf gesetzmäßige Art und Weise und unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO, sofern diese anwendbar ist.

5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Verbot der Weitergabe
Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Behaviorquant die Software und die zugehörige Dokumentation weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben.
Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Behaviorquant die Software weder vermieten, verpachten, verleasen noch diese einer ASP-Nutzung (application service providing) zuführen.

5.2 Dekompilierung und Programmänderungen
5.2.1 Rückübersetzungen der Software in andere Codeformen und sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt.

5.2.2 Übersetzungen, Bearbeitung, Arrangement und andere Umarbeitungen der Software, sowie von Teilen davon und die Vervielfältigung dadurch erzielter Ergebnisse sind ausdrücklich untersagt.

5.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen.

5.2.4 Der Kunde wird Behaviorquant bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

5.2.5 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

5.2.6 Für die Nutzung der Software müssen Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

5.2.7 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von Behaviorquant darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Geheimhaltung
6.1 Die Parteien haben alle technischen, finanziellen und unternehmerischen Informationen, insbesondere von Produkten, Verfahrensmethoden, -techniken und -prozessen, Statistiken und Systemen, weiters jegliche Informationen über das Unternehmen der jeweils anderen Partei, über Kunden, Preise, Verkaufskonditionen, finanzielle Angelegenheiten, technische Ausstattung, Forschung, Know-how sowie aller anderen technischen, finanziellen oder kaufmännischen Informationen – unabhängig davon ob diese in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form – während und gegebenenfalls nach der Zusammenarbeit bekannt oder zugänglich gemacht worden sind, geheim zu halten und dürfen sie nur nach Maßgabe dieser Vereinbarung und zwingender gesetzlicher Bestimmungen verwendet werden.

6.2 Soweit dem Kunden bei der Nutzung der Software Betriebsgeheimnisse offenbar werden, verpflichtet er sich zur Wahrung dieser Geheimnisse auf unbegrenzte Zeit, sohin auch nach Ende dieser Vereinbarung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, Software und Dokumentation geheim zu halten und sie weder ganz noch teilweise Dritten offen zu legen oder an diese weiterzugeben.

6.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche nachweislich ohne Zutun der Parteien offenkundig wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt darüber hinaus nicht für vertrauliche Informationen, die den Parteien nachweislich bereits bekannt waren, bevor sie von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht wurden und für vertrauliche Informationen, die den Parteien ohne Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung zur Kenntnis gelangten.

6.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

6.5 Der Kunde hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass dem Kunden zurechenbare Personen (z.B. Angestellte, Gehilfen, udgl.) nicht gegen die Bestimmungen 6.1 – 6.4 verstoßen. Im Falle einer Missachtung haftet der Kunde für deren Verhalten wie für sein eigenes.

7. Lizenzgebühr
7.1 Der Kunde erhält mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr gemäß unterfertigtem Service-Order-Formular bzw. nach Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Modus ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für eigene Zwecke.

7.2 Zahlungskonditionen
Die Lizenzgebühr (zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer) ist gemäß den Zahlungskonditionen gemäß unterfertigtem Service-Order-Formular auf das Konto von Behaviorquant: IBAN AT92 2011 1838 4173 8600, BIC/SWIFT GIBAATWWXXX lautend auf BehaviorQuant Behavioral Finance Technologies GmbH zu überweisen bzw. wird im Pay-as-you-go-Modus durch den gewählten Zahlungsanbieter an Behaviorquant übermittelt.

7.3 Die Lizenzgebühr umfasst die Nutzungsrechte der Software.

7.4 Der Kunde kann als Zahlungsart auch eine Lastschriftvereinbarung / EEV als Zahlungsart mit Behaviorquant vereinbaren.

7.5 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr um mehr als 2 Wochen in Verzug, so ist Behaviorquant nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung von mindestens 2 Wochen nach Ablauf dieser Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Entgeltanspruch von Behaviorquant bleibt von der Sperrung des Zuganges unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände wieder freigeschaltet, sofern der Vertrag nicht beendet wird.

8. Gewährleistung
8.1 Allgemeines
Der Kunde bestätigt, dass er sich vor Vertragsabschluss eigenverantwortlich davon überzeugt hat, dass die Software seinen (System-) Anforderungen entspricht und dass ihm die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt sind. Behaviorquant leistet Gewähr dafür, dass sie berechtigt ist, Lizenzen an der Software gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu gewähren sowie, dass die Benutzung der Software keine Rechte Dritter verletzt.

8.2 Sachmängel
8.2.1 Behaviorquant leistet Gewähr dafür, dass die Software gemäß dieser Vereinbarung benutzt werden kann und die Funktionen erfüllt werden, die in dieser Vereinbarung angeführt sind. Behaviorquant gewährleistet, dass die Software der Produktbeschreibung entspricht und mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich und wird auch nicht vereinbart und ist der Kunde aufgrund vorübergehender, kurzfristiger Ausfälle, im Rahmen der in Punkt 3.1 gewährten durchschnittlichen monatlichen Verfügbarkeit, nicht zur Reduktion oder dem Einbehalt von Lizenzgebühren berechtigt. Sollte es aufgrund von Softwarefehlern zu längerfristigen, über die im Rahmen der in Punkt 3.1 gewährte durchschnittliche monatlichen Verfügbarkeit hinausgehenden Ausfällen kommen, werden die Parteien nach redlichem Bemühen eine angemessene Lösung suchen, die in erster Linie in einer zu vereinbarenden Verlängerung der Laufzeit ohne zusätzliches Entgelt zu bestehen hat.

8.2.2 Behaviorquant wird die Fehler der Software berichtigen, die die bestimmungsgemäße Benutzung erheblich beeinträchtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt durch Behaviorquant, je nach Stellenwert des Fehlers, durch die Bereitstellung einer verbesserten Softwareversion.

8.2.3 Behaviorquant leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen, Vorstellungen, Zwecken und Wünschen des Kunden entspricht oder mit anderen vom Kunden verwendeten Programmen bzw. Betriebssystemen kompatibel ist.

8.2.4 Behaviorquant leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen und/oder Schäden, die auf Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und/oder Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel sowie anormale Betriebsbedingungen des Kunden zurückzuführen sind. Behaviorquant ist nicht für Fehler, Störungen oder Schäden verantwortlich, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung, oder auf anormale Betriebsbedingungen hinsichtlich der Software zurückzuführen sind.

8.2.5 Der Kunde ist dazu berechtigt, die Daten, Datenfiles und Ergebnisse auf der interaktiven Plattform sowie sämtliche an den Kunden übermittelten Ergebnisse und Berichte zum eigenen Gebrauch zu verwenden. Einschränkungen der Weiterverarbeitung der Daten, Datenfiles, Ergebnisse und Berichte durch Behaviorquant werden ausgeschlossen. Die Einhaltung der gesetzlichen (insbesondere der datenschutz- und arbeitsrechtlichen) Vorschriften obliegt ausschließlich dem Kunden.

9. Haftung
9.1 Behaviorquant übernimmt keine Haftung für ununterbrochenes, fehlerfreies Funktionieren der Software. Für Schäden aller Art, ausgenommen Personenschäden, haftet Behaviorquant nur dann, wenn der Schaden auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Behaviorquant oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, wobei der Nachweis für das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dem Kunden obliegt. Die Haftung von Behaviorquant ist auf die Höhe der Gesamtsumme der Lizenzgebühr im Sinne dieser Vereinbarung begrenzt. Für darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden, haftet Behaviorquant nicht. Behaviorquant haftet nicht für indirekte- oder Folgeschäden, welche in Verbindung mit der Vertragsbeziehung, der Rechteeinräumung, den Lieferungen und den Leistungen an den Kunden eintreten. Davon umfasst sind unter anderem Schäden aus dem Verlust von Goodwill, Arbeitsunterbrechungen, Computerversagen und -störung sowie geschäftliche Schäden, Verluste oder dergleichen. Für in der Software implementierte Software, Daten und/oder Datenbanken haftet Behaviorquant nicht.

9.2 Die Haftung von Behaviorquant im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet Behaviorquant nicht für Schäden an der Software, die vom Kunden oder einem Dritten, welcher dem Kunden zurechenbar ist, durch Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen entstanden sind, außer die Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen an der Software beruhen auf der ausdrücklichen Anweisung oder sind mit Zustimmung von Behaviorquant vorgenommen worden.

9.3 Behaviorquant haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können.

9.4 Die schadenersatzrechtlichen Bestimmungen gelten auch, wenn der Anspruch in Konkurrenz mit oder anstelle von Gewährleistungsansprüchen geltend gemacht wird.

9.5 Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde für die rechtskonforme Verwendung und Verarbeitung der erhaltenen Ergebnisse in jedem Fall selbst einzustehen hat und Behaviorquant diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

9.6 Die Software dient dazu, Finanz- und Investitionsentscheidern zu helfen, ihre Verhaltensmerkmale und Entscheidungstendenzen zu erkennen. Alle in Berichten und Online-Ergebnisanzeigen bereitgestellten Informationen sind nur für den persönlichen und internen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BehaviorQuant weder ganz noch teilweise weitergegeben oder vervielfältigt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Handlungen oder Entscheidungen, die sich aus der Nutzung der von BehaviorQuant bereitgestellten Informationen ergeben. Durch die Nutzung der Berichte oder Online-Ergebnisanzeigen verzichtet der Kunde ausdrücklich auf alle Ansprüche jeglicher Art gegen BehaviorQuant, verbundene Unternehmen und/oder deren Mitarbeiter, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung dieser Berichte oder Online-Ergebnisanzeigen ergeben. BehaviorQuant gibt keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und haftet unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die durch das Vertrauen auf Informationen, Meinungen, Ratschläge oder Aussagen in ihren Berichten oder Online-Ergebnisanzeigen entstehen.

10. Vertragsdauer
Der Lizenzvertrag tritt am Tag, an dem die Software dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, in Kraft. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem unterfertigten Bestellformular bzw. nach der Auswahl des Kunden im Pay-as-you-go-Modus.
Wenn nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnements automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Kunde erklärt mindestens einen Monat vor dem Verlängerungsdatum, dass er das Abonnent nicht verlängern möchte.

11. Fair-Use-Richtlinie
Manche unserer Software Module beinhalten die Zusage einer unbeschränkten Nutzung, wobei diese Zusage immer unter der Einschränkung einer Fair-Use-Nutzung steht. Entdecken wir eine Nutzung, die über einen Fair-Use hinausgeht und eine Verletzung unserer Lizenzmodelle befürchten lässt, behalten wir uns eine Einschränkung der Nutzung unserer Software vor, bis wir eine zufriedenstellende Regelung zur Abgeltung dieser überschiessenden Nutzung getroffen haben.

12. Werbung
Der Kunde gestattet Behaviorquant, den Kunden nach vorheriger, schriftlicher und inhaltlicher Abstimmung und ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens des Kunden, als Referenzkunde in Medien anzuführen. Eine allfällige Nennung des Kunden als Referenzkunde vom Behaviorquant – samt Verwendung der Kennzeichen und Nennung des Firmenwortlautes – auf der Website von Behaviorquant, bedarf einer vorherigen inhaltlichen Abstimmung und ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
Zudem kann sich der Kunde nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung bereit erklären, sich als Testimonial für Behaviorquant zur Verfügung zu stellen.

13. Kündigung aus wichtigem Grund
Daneben ist Behaviorquant aus nachstehenden Gründen berechtigt, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden:
i. Eine schwere oder wiederholte leichte Vertragsverletzung durch den Kunden, die trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behoben wird;
ii. das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, wenn die Auflösung des Vertrages zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile von Behaviorquant unerlässlich ist;
iii. die Nichtzahlung der Lizenzgebühr trotz Mahnung und einer Nachfristsetzung von 14 (vierzehn) Tagen.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage über sein Zustandekommen, wird österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts vereinbart.
Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien.

15. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Parteien werden sich in diesen Fällen bemühen, Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung in erlaubter Weise möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für die Füllung einer allfälligen Regelungslücke.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese Vereinbarung und allfällige Urkunden/verlinkten Dokumente, auf die Bezug genommen wird, enthalten alle Vereinbarungen zwischen den Parteien über die Software.

16.2 Durch diese Vereinbarung wird kein Gesellschafts-, Stellvertretungs-, Bevollmächtigungs- oder Arbeitsverhältnis begründet. Die Arbeitnehmer einer Partei sind aufgrund dieser Vereinbarung, nicht als Arbeitnehmer der anderen Partei anzusehen.

16.3 Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis.